Wenn Sie in Ihrem Garten eine große rosa Blume entdecken, liegt möglicherweise ein gesetzlich geregeltes Problem vor.
Trotz der attraktiven rosa Blüten benötigt die Pflanze Pflege. Es wird stark invasiv, verursacht Schäden im Garten und fällt durch seine Größe, die zwischen 1,5 und 3 Metern Höhe variiert, auf.
Die dicken Stängel sind hohl und mit Saft gefüllt. Die länglichen Blätter haben auffällige gezackte Ränder und messen 10 bis 25 Zentimeter. Von Juli bis Oktober erscheinen leuchtend rosa, violette oder weiße Blüten, die kleinen Helmen oder Orchideen ähneln.
Ein weiteres Markenzeichen sind die Früchte in länglichen, grünen Kapseln. Wenn sie reif sind, explodieren sie bei der geringsten Berührung und schießen Samen mehrere Meter weit weg. Aus diesem Grund wird sie von manchen auch als „Sprungpflanze“ bezeichnet. Jede Blüte erzeugt bis zu 800 Samen, was eine Kontrolle praktisch unmöglich macht und ihren invasiven Charakter verstärkt.

Bei dieser Art handelt es sich um das Himalaya-Balsam, wissenschaftlich bekannt alsImpatiens Glandulifera. Das Verbot beruht nicht auf der Toxizität, sondern auf seinem Potenzial, sich schnell auszubreiten, mit einheimischen Pflanzen zu konkurrieren, Flussufer zu schwächen und ganze Ökosysteme zu verändern. Seit 2017 steht sie auf der Liste der für die Europäische Union besorgniserregenden invasiven gebietsfremden Arten.
Besitz, Anbau, Transport, Vermarktung und Einbringen in die Umwelt unterliegen strengen Regeln oder sind je nach Land verboten. In Frankreich und dem Rest der EU ist es verboten, diese Pflanze einzuführen, anzubauen, anzupflanzen, zu vermarkten oder absichtlich in die Wildnis freizusetzen.
Lohnt es sich, die Pflanze zu entwurzeln, wenn sie im Garten erscheint? Es kommt auf die Situation an. Vereinzelte Pflanzen können zwischen Juni und Anfang Juli vor der Samenbildung entfernt werden. Es ist wichtig, die gesamte Pflanze zu entfernen und die Entwicklung von Blüten zu verhindern. Einmal entwurzelt, sollte es nicht kompostiert werden. Bei größeren Kolonien ist es ideal, das örtliche Rathaus um entsprechende Beratung zu bitten, da eine schlechte Entfernung die Samenverteilung verschlechtern kann.
Welche echten Risiken birgt die Art im Garten? Artikel L415-3 des Umweltgesetzbuches sieht schwere Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 150.000 Euro für jeden vor, der zur Verbreitung der verbotenen Pflanze beiträgt. In der Praxis sind Inspektionen von Privatwohnungen jedoch selten. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Vermarktung, dem Austausch von Saatgut und der freiwilligen Aussaat mit dem Ziel, die Expansion einzudämmen. Vermeiden Sie daher die Herstellung von Setzlingen, das Spenden, Pflanzen oder Verkaufen von Balsam.