Abgeordneter fordert die Bundespolizei auf, Posts über Nekrophilie nach Tod beim Seilspringen zu untersuchen; Junger Mann wirft 40 Meter ohne Seil
Die Parlamentarierin Erika Hilton von PSOL hat an diesem Montag (15) eine formelle Anfrage an die Direktion zur Bekämpfung der Cyberkriminalität der Bundespolizei (PF) gestellt. Ziel ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Nutzer der X-Plattform, früher bekannt als Twitter, wegen Veröffentlichungen, die sich auf den Tod der 21-jährigen Maria Eduarda Rodrigues de Freitas beziehen.
Der Abgeordnete hob die Einzelheiten des tragischen Vorfalls hervor und erwähnte, dass die junge Frau starb, nachdem sie bei einem Seilsprung auf das im Volksmund als „Ponte do Esqueleto“ bekannte Bauwerk in Limeira im Landesinneren von São Paulo geworfen wurde. Zeugenaussagen zufolge hatten die Organisatoren der Aktivität es versäumt, das Sicherungsseil vor dem Wurf anzuschließen, ein entscheidendes Detail, das von den Behörden untersucht wird.
Erika Hilton betont, dass die enormen Auswirkungen des Vorfalls zur Verbreitung im sozialen Netzwerk geführt hätten
Das eingereichte Dokument enthält eine Liste von Profilen und Stellen, die nach Ansicht des Stellvertreters einer Untersuchung bedürfen. Sie argumentiert, dass diese Handlungen möglicherweise die in Artikel 287 des Strafgesetzbuchs beschriebene Straftat darstellen, in der es um die angebliche Anstiftung, Verherrlichung, Normalisierung und Verbreitung sexueller Gewalt geht. Darüber hinaus forderte der politische Vertreter die Überprüfung der Straftat gemäß Artikel 212 des Strafgesetzbuchs, der die Straftat auf das Andenken verstorbener Menschen durch Verunglimpfung einer Leiche richtet.
Dem Text zufolge enthielten die übermittelten Nachrichten direkte Anspielungen auf gewalttätige sexuelle Praktiken gegen den Körper des Opfers, was eine Verletzung seines Andenkens und seiner Würde darstellte. Zu den veröffentlichten Ausdrücken gehörten unter anderem: „Party im IML“, „Ich werde am IML-Wettbewerb teilnehmen“ und „Die Erde wird vor vielen Menschen fressen“.
Im selben Brief betonte Erika Hilton, dass solche Beiträge die Verharmlosung sexueller Gewalt und die Verbreitung frauenfeindlicher Ideologien im digitalen Umfeld sozialer Netzwerke fördern. Zum Abschluss ihrer Petition beantragte die Abgeordnete die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, um den möglichen Vorfall der in den Artikeln 212 und 287 des Strafgesetzbuchs genannten Straftaten festzustellen. Die Anfrage umfasst auch die Durchführung von Maßnahmen zur Identifizierung der Autoren der genannten Profile sowie die Anforderung von Registrierungsdaten und Verbindungsdatensätzen, über die Plattform X oder andere Unternehmen möglicherweise verfügen. Der Parlamentarier forderte außerdem, dass bei Vorliegen von Beweisen für die Wesentlichkeit des Sachverhalts und eindeutigen Indizien für die Urheberschaft geeignete rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die beteiligten Personen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Die Bundespolizei hat den offiziellen Eingang der Anfrage noch nicht bestätigt, jedoch bereits intern erklärt, dass sie nicht über die rechtliche Kompetenz verfüge, in einem solchen Fall tätig zu werden, was darauf hindeutet, dass die Zuständigkeit für die Ermittlungen bei der Landesebene liege. Diese anfängliche Positionierung der PF wirft eine wichtige Frage auf, welches Gremium tatsächlich die Untersuchung der Veröffentlichungen durchführen wird.
Fortschritt der Ermittlungen zu den Verantwortlichen des Todes
Gegen drei Personen im Alter von 42, 32 und 27 Jahren wird nach dem Tod der jungen Maria Eduarda Rodrigues de Freitas wegen Mordes mit möglicher Absicht ermittelt. Die Identität der Beteiligten wurde nicht veröffentlicht. Die Polizei stellte jedoch klar, dass alle an der Organisation der Aktivität beteiligt waren, einer von ihnen war ein Zivilfeuerwehrmann und die anderen halfen bei der Vorbereitung der Sprünge. Zunächst wurden sechs Personen festgenommen, die Hälfte von ihnen wurde jedoch später wieder freigelassen.
Geschichte der Sprünge und Ort des Unfalls, der zum Tod führte
Anwalt Rafael Gomes dos Santos, Verteidiger der drei Inhaftierten, erklärte, dass Seilspringen in Brasilien keine besonderen Vorschriften habe, aber auch nicht kategorisch verboten sei. Nach Angaben des Juristen kam es auf der bekannten Skeletor-Brücke bereits zu ähnlichen Vorkommnissen ohne jegliche Behinderung seitens der Behörden.
Der Rechtsverteidiger berichtete außerdem, dass die Veranstaltung am vergangenen Samstag etwa einhundert Teilnehmer angezogen habe. Er beschrieb den Vorfall als „traurigen Todesfall“ und betonte, dass die Organisatoren über jahrelange Erfahrung in der Ausübung des Sports verfügen und es bisher keine Unfälle gegeben habe.
Der Begriff der vorsätzlichen Tötung liegt dann vor, wenn der Täter nicht direkt die Todesfolge anstrebt, sondern bewusst das Risiko eingeht, dass diese Todesfolge bei der Ausführung einer bestimmten Handlung eintreten kann. Im Strafrecht gibt es grundsätzliche Unterscheidungen zwischen:
- Direkte Absicht: Gekennzeichnet durch die ausdrückliche Absicht, den Tod herbeizuführen.
- Mögliche Absicht: Tritt auf, wenn die Person die Möglichkeit vorhersieht, dass ihr Verhalten zum Tod führen könnte, und sich dennoch dafür entscheidet, die Handlung fortzusetzen.
- Verschulden: Gilt in Situationen, in denen weder eine Tötungsabsicht noch die Akzeptanz des Risikos vorliegt, sondern das Ergebnis auf Fahrlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Inkompetenz zurückzuführen ist.
Bilder halten den Moment des Sprungs und die Panikreaktion fest
Ein am Tatort anwesender Zeuge berichtete der Militärpolizei, dass die Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens es versäumt hätten, die Sicherheitsausrüstung vor dem Sprung zu sichern. Ein auf digitalen Plattformen weit verbreitetes Video zeigt den Moment, in dem Mitarbeiter das Opfer zur Abschussplattform bringen. Dann wird die junge Frau geworfen, und Sekunden später sind verzweifelte Stimmen zu hören, die rufen: „Das Seil“, „Menschen, das Seil“.
Die bei den Aufnahmen anwesenden Personen trugen T-Shirts mit den Logos der Firmen Entre Cordas und Ih Voei. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Berichts war es dem g1-Team nicht möglich, eine Kommunikation mit Vertretern beider Unternehmen herzustellen.
Die Stadtverwaltung von Limeira gab bekannt, dass sie rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung einleiten will, weil sie die Skeletor-Brücke, von der aus die junge Frau den Sprung geschafft hat, nicht instand gehalten hat. Nach Angaben des Rathauses würde die Verantwortung für die Inspektion, Erhaltung und Zugangskontrolle des Geländes bei der Bundesebene liegen.
















