Diddys Entlassungstermin wird vorgezogen und der Rapper könnte bereits 2028 das Bundesgefängnis verlassen
Rapper Sean „Diddy“ Combs verbüßt eine 50-monatige Haftstrafe im Bundesgefängnis Fort Dix in New Jersey. Obwohl die Prognose für seinen Abgang in den letzten Monaten mehrfach geändert wurde, hat eine erneute Überprüfung den Termin deutlich vorverlegt, während eine Berufung gegen sein Urteil noch gerichtlich geprüft wird.
Prognosen deuten darauf hin, dass Diddy seine Freiheit bereits im Jahr 2028 wiedererlangen könnte.
Laut Informationen in der öffentlichen Datenbank des Federal Bureau of Prisons (BOP), der wichtigsten Strafvollzugsbehörde der Vereinigten Staaten, scheint der 23. Februar 2028 der neue geplante Termin für die mögliche Entlassung des Geschäftsmannes aus der Haft zu sein.
Zuvor war die Veröffentlichungsprognose für Diddy der 15. April 2028. Zuvor kursierten Vorhersagen für Ende April und als ursprüngliches Datum wurde der 4. Juni 2028 angegeben. Mit den jüngsten Änderungen wurde die Veröffentlichung des Künstlers um rund dreieinhalb Monate vorverlegt. Er wurde im September 2024 festgenommen und das endgültige Urteil fiel im Oktober 2025.
Das Federal Bureau of Prisons (BOP) hat keine offizielle Erklärung für diese jüngste Änderung abgegeben. Die Zeitung Page Six enthüllte jedoch, dass Diddy im November in ein Rehabilitationsprogramm wegen Drogenabhängigkeit aufgenommen worden war, eine Initiative, die in den Vereinigten Staaten häufig eine Verkürzung der Haftstrafe ermöglicht.
Berufung gegen Verurteilung und neues Verfahren sorgen dafür, dass Rapper unter gerichtlicher Beobachtung steht
Im März dieses Jahres legten Diddys Rechtsvertreter formelle Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Die Verteidigung argumentierte, dass die gesamte Gefängnisstrafe, die zunächst auf vier Jahre geschätzt und nun auf rund dreieinhalb Jahre reduziert wurde, übertrieben und in keinem Verhältnis zu den Straftaten stehe, für die der 56-jährige Rapper verurteilt wurde. In der Petition wird die Freilassung von Diddy oder alternativ eine Überprüfung der Länge seiner Haftstrafe gefordert, wobei eine abschließende Beratung in dieser Angelegenheit noch aussteht.
Zusätzlich zu den Fragen rund um seine Verurteilung bleibt Diddys Rechtslandschaft weiterhin turbulent. Letzte Woche wurde eine neue Klage gegen den Rapper eingereicht, die seinen jüngsten rechtlichen Anfechtungen ein weiteres Kapitel hinzufügt.

















