Die Änderung der FIA-Statuten ermöglicht eine unbegrenzte Amtszeit des Präsidenten und festigt die Führung von Ben Sulayem
Durch eine aktuelle Entscheidung des Internationalen Automobilverbandes (FIA) wurde die Amtszeitbeschränkung für das Amt des Präsidenten der Organisation, einschließlich der Präsidentschaft selbst, aufgehoben. Die Maßnahme, die während der außerordentlichen Generalversammlung in Macau genehmigt wurde, stärkt die Position des derzeitigen Spitzenreiters Mohammed Ben Sulayem und könnte erhebliche Auswirkungen auf das Management großer Wettbewerbe wie der Formel 1 haben, indem sie eine längere strategische Kontinuität ermöglicht.
Der gesamte FIA-Rat stimmte für den Vorschlag von Ben Sulayem, was zu einer nahezu einstimmigen Zustimmung zur Abschaffung der Aufenthaltszeitbeschränkungen führte. Zuvor betrug die maximale ununterbrochene Dauer für die Position 12 Jahre, eine Grenze, die nun nicht mehr besteht.
Ein FIA-Sprecher stellte klar, dass die Statuten der Organisation überarbeitet wurden, um einheitliche Amtszeitgrenzen für alle ihre Strukturen, einschließlich Welträte und Senat, zu schaffen. Ziel ist es, intern eine kohärentere Politik zu schaffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen hätten bei den außerordentlichen Generalversammlungen eine qualifizierte Mehrheit erhalten, betonte der FIA-Vertreter. Das Unternehmen bekräftigt, dass seine Organe das uneingeschränkte Vorrecht behalten, die Führungskräfte demokratisch zu wählen, die sie für die jeweilige Rolle am geeignetsten halten.
Neben der Flexibilität der Mandate wurden auch die Zulassungskriterien für die Position des FIA-Präsidenten verbessert. Sie orientieren sich nun strenger an den Anforderungen, die bereits für die anderen Kandidaten auf der Präsidentenliste festgelegt wurden.
Daher erfordern die aktuellen Anforderungen, dass alle Kandidaten für die Position umfangreiche Vorerfahrungen in der FIA-Struktur selbst nachweisen.
In der Praxis ermöglicht diese Änderung, dass dieselbe Person das Präsidentenamt auf unbestimmte Zeit innehat und nur durch eine erneute Abstimmung oder bei Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren abgesetzt werden kann.
















